Behördliche Abnahmen werden durch zugelassene Sachverständige durchgeführt. Wir von der Frank Schertler GmbH arbeiten mit Sachverständigen von verschienen Organisationen, beispielsweise dem TÜV und der Dekra zusammen. Gerne beraten wir Sie über mögliche Prüfpflichten Ihrer Anlagen.
Prüfpflichtige Anlagen sind:
- Tankanlagen
- Abfüllflächen
- Abscheideranlagen
- Heizöllageranlangen
Die Notwendigkeit der Prüfungen durch Sachverständige ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Folgende Tabelle bietet Ihnen eine Feststelluingsmöglichkeit zur Prüfpflicht Ihrer Heizöllagerbehälter.
Aufstellungsort / Tankart |
Unterirdische Heizölanlage |
Oberirdische Heizölanlage; hierzu gehören auch die in Kellerräumen eingebauten Tanks |
|||
Tankvolumen | unabhängig von Größe |
bis 1.000 Liter | über 1.000 Liter | über 5.000 Liter | über 10.000 Liter 1) |
Prüfung erforderlich vor Inbetriebnahme |
Ja | Nein | Ja 2) | Ja 2) | Ja |
Wiederkehrende Prüfung erforderlich |
Ja | Nein | Nein | Nein | Ja |
Prüfun erforderlich bei Wiederinbetriebnahme |
Ja | Nein | Nein | Nein | Ja |
Prüfung erforderlich bei Stilllegung |
Ja | Nein | Nein | Nein | Ja |
Prüfungsfristen | 5 Jahre | keine | Keine | keine | 5 Jahre |
1) Prüfpflicht für Behälter mit mehr als 10.000 Liter Inhalt seit dem 10.06.2004. Diese Prüfung gilt als Inbetriebnahmeprüfung.
2) Die Inbetriebnahmeprüfungen entfallen bei nicht wiederkehrend prüfpflichtigen Heizöltanks, sofern diese von einem Fachbetrieb aufgestellt und eingebaut werden. Der Fachbetrieb muss dem Umweltamt den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage bescheinigen.
Bitte beachten Sie mögliche Sonderregelungen in Wasserschutzzonen!
Prüfung durch Sachverständige
Der Sachverständige prüft unter anderem anhand folgender Fragen:
- Ist der Tank ordnungsgemäß eingelagert bzw. aufgestellt?
- Ist die Bauart zulässig und die Bauausführung korrekt?
- Ist der Auffangraum ausreichend groß bemessen und dicht?
- Sind alle vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen vorhanden und funktionieren diese?
- Sind Entlüftungsleitungen vorhanden und richtig verlegt?
- Ist die Dichtheit der Anlage durch Rost, Setzung usw. gefährdet?
Telefon: 0231-170044 oder Kontaktformular
Rufen Sie uns an oder klicken Sie auf Rückrufwunsch, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.