Behördliche Abnahmen

Behördliche Abnahmen werden durch zugelassene Sachverständige durchgeführt. Wir von der Frank Schertler GmbH arbeiten mit Sachverständigen von verschienen Organisationen, beispielsweise dem TÜV und der Dekra zusammen. Gerne beraten wir Sie über mögliche Prüfpflichten Ihrer Anlagen.

Prüfpflichtige Anlagen sind:

  • Tankanlagen
  • Abfüllflächen
  • Abscheideranlagen
  • Heizöllageranlangen

 

Die Notwendigkeit der Prüfungen durch Sachverständige ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Folgende Tabelle bietet Ihnen eine Feststelluingsmöglichkeit zur Prüfpflicht Ihrer Heizöllagerbehälter.

 

Aufstellungsort /
Tankart
Unterirdische
Heizölanlage
Oberirdische Heizölanlage;
hierzu gehören auch die in Kellerräumen eingebauten Tanks
Tankvolumen unabhängig
von Größe
bis 1.000 Liter über 1.000 Liter über 5.000 Liter über 10.000 Liter 1)
Prüfung erforderlich vor
Inbetriebnahme
Ja Nein Ja 2) Ja 2) Ja
Wiederkehrende Prüfung
erforderlich
Ja Nein Nein Nein Ja
Prüfun erforderlich bei
Wiederinbetriebnahme
Ja Nein Nein Nein Ja
Prüfung erforderlich bei
Stilllegung
Ja Nein Nein Nein Ja
Prüfungsfristen 5 Jahre keine Keine keine 5 Jahre

1) Prüfpflicht für Behälter mit mehr als 10.000 Liter Inhalt seit dem 10.06.2004. Diese Prüfung gilt als Inbetriebnahmeprüfung.

2) Die Inbetriebnahmeprüfungen entfallen bei nicht wiederkehrend prüfpflichtigen Heizöltanks, sofern diese von einem Fachbetrieb aufgestellt und eingebaut werden. Der Fachbetrieb muss dem Umweltamt den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage bescheinigen.

 

Bitte beachten Sie mögliche Sonderregelungen in Wasserschutzzonen!

 

Prüfung durch Sachverständige

Der Sachverständige prüft unter anderem anhand folgender Fragen:

  • Ist der Tank ordnungsgemäß eingelagert bzw. aufgestellt?
  • Ist die Bauart zulässig und die Bauausführung korrekt?
  • Ist der Auffangraum ausreichend groß bemessen und dicht?
  • Sind alle vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen vorhanden und funktionieren diese?
  • Sind Entlüftungsleitungen vorhanden und richtig verlegt?
  • Ist die Dichtheit der Anlage durch Rost, Setzung usw. gefährdet?

 

 

 

Telefon: 0231-170044 oder Kontaktformular

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